Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde.
Die Mitglieder des Rates haben eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe.
In Zusammenarbeit mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern leisten sie einen wertvollen Dienst für die Kirche und deren Mitglieder.
Verfassungsgrundlagen
Im § 6 der Verfassung der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern sind die Aufgaben der Kirchegemeinde, bzw. des Kirchenrates umschrieben.
„Kirchgemeinde/Kirchenrat sorgen für die religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken durch die röm.-kath. Kirche und besorgen die der kirchlichen Tätigkeit dienende öffentliche Verwaltung“.
Präsidentin: | Kaufmann-Staffelbach Sylvia |
Vice-Präsident: | Hunkeler Thomas |
Kirchmeier: | Estermann Peter |
Aktuarin: | Beck Margrith |
Mitglieder: | Steinmann Judith, Pfister Daniel |
Pfarreileiter: | Müller Markus, Nebikon |
Seuret Roger, Altishofen |